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Heeresforstverwaltung - Kommunalsteuerpflicht?

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/194ÖStZB 2019, 459 Heft 15 und 16 v. 30.8.2019

KommStG: § 3 Abs 3, § 10 Abs 1 und Abs 4

VO BGBl II 2005/441 idF BGBl II 2008/477

Für die Frage, ob der Bund mit der (damaligen) Heeresforstverwaltung Allentsteig (HFVA) als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb der Kommunalsteuer unterliegt, ist entscheidend, ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit der HFVA das aus militärischer Sicht unbedingt Erforderliche überstiegen hat.

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