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BFG: Zuschlag zur KSt wegen Nichtbenennung der Empfänger

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/258ÖStZB 2016, 455 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

KStG: § 22 Abs 3

Der Zuschlag zur Körperschaftsteuer wegen Nichtbenennung der Empfänger kommt auch dann zur Anwendung, wenn die diesbezüglichen Ausgaben gar nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sind.

BFG 27. 10. 2015, RV/5100234/2015
➜ betreffend: KSt 2011

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