KStG: § 22 Abs 3
Der Zuschlag zur Körperschaftsteuer wegen Nichtbenennung der Empfänger kommt auch dann zur Anwendung, wenn die diesbezüglichen Ausgaben gar nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sind.
BFG 27. 10. 2015, RV/5100234/2015
➜ betreffend: KSt 2011