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BFG: Nichtabzugsfähigkeit der Darlehenszinsen beim Gruppenträger

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/257ÖStZB 2016, 454 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

KStG 1988: § 11 Abs 1 Z 4 idF BGBl I 2010/111

Erhält die Gruppenträgerin von einem Gruppenmitglied ein Darlehen, sind die Darlehenszinsen bei der Gruppenträgerin seit 1. 1. 2011 nicht mehr abzugsfähig.

BFG 10. 6. 2016, RV/7102088/2013
➜ betreffend: KSt Gruppe 2011

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