KStG 1988: § 11 Abs 1 Z 4 idF BGBl I 2010/111
Erwirbt eine GmbH eine - durch ein Darlehen fremdfinanzierte - Beteiligung an einer konzernzugehörigen Kapitalgesellschaft und bilden die GmbH als Gruppenträgerin und die Beteiligungsgesellschaft als Gruppenmitglied eine Gruppe iSd § 9 KStG, sind die Schuldzinsen aus dem Darlehen bei der GmbH als Gruppenträgerin abzugsfähig.