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BFG: Körperschaftsteuerveranlagung trotz Nichtzurechnung der Ergebnisse an Gruppenträger

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/259ÖStZB 2016, 455 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

KStG: § 24a

Gemäß § 24a Abs 1 Z 2 KStG 1988 ist das Ergebnis des Gruppenträgers mit Bescheid festzustellen. Nach § 24a Abs 3

Seite 455


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