UmgrStG: § 16 idF BGBl I 2010/34
Mangels einer ausdrücklichen Inkrafttretungsregelung hinsichtlich des in § 16 UmgrStG idF des AbgÄG 2010 formulierten Anwendungsausschlusses (Entstrickungstatbestandes) erfolgt eine Beurteilung nach der Rechtslage, die bei Abschluss des Einbringungsvertrages (und nicht am Einbringungsstichtag) in Geltung stand.