EStG: § 3 Abs 1 Z 17
Nach § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 sind freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, von der Einkommensteuer befreit.