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BFG: Keine Steuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an beschränkt steuerpflichtige Sportler

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/227ÖStZB 2016, 437 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16c, § 70 Abs 2 Z 2

Werden an beschränkt steuerpflichtige Sportler (hier: Fußballspieler aus Ungarn und Kroatien), die als Dienstnehmer einzustufen sind, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, so sind diese - auch im Falle der Anwendung der Nettobesteuerung - in die Berechnungsgrundlage für die Abzugssteuereinzubeziehen.

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