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BFG: Verspätungszuschlag - Berücksichtigung von Anspruchszinsen bei Wahl des Prozentsatzes

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/273ÖStZB 2016, 468 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

BAO: § 135, § 205

Bei der Berechnung des Verspätungszuschlages im Rahmen des Ermessens sind - hinsichtlich der Höhe des durch eine verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils - festgesetzte Anspruchszinsen bei der Wahl des Prozentsatzes angemessen zu berücksichtigen.

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