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BFG: Keine Beschwerdezinsen bei nachträglicher Zuerkennung von Umsatzsteuergutschriften

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/274ÖStZB 2016, 469 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

BAO: § 205a Abs 1

Soweit eine bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, herabgesetzt wird, sind gem § 205a Abs 1 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen Zinsen für den Zeitraum ab Entrichtung bis zur Bekanntgabe des die Abgabe herabsetzenden Bescheides bzw Erkenntnisses festzusetzen (Beschwerdezinsen).

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