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BFG: Zurechnung einer liechtensteinischen Lebensversicherung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/272ÖStZB 2016, 466 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

BAO: § 21

EStG: § 27

Zentraler Angelpunkt in der Annahme (nicht nur bloßer Vermögensverwaltung sondern) einer fondsgebundenen Lebensversicherung - und damit der wirtschaftlichen Zurechnung der Wertpapiere des Deckungsstocks zum Versicherer - ist die Übernahme eines spezifischen (im Fall der Lebensversicherung: biometrischen) Risikos.

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