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BFG: Eigenhändigkeit der Unterfertigung eines Gruppenantrages

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/253ÖStZB 2016, 452 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

KStG: § 9 Abs 8

BAO: § 85 Abs 2

Die Eigenhändigkeit der Unterfertigung des Gruppenantrages durch die Geschäftsführer aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften (inkl dem Gruppenträger) ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Berechtigung zur Stellung eines Gruppenantrages.

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