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BFG: Verschobene Bilanzstichtage innerhalb einer Unternehmensgruppe - Ausscheiden des Gruppenträgers

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/254ÖStZB 2016, 453 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

KStG 1988: § 7 Abs 1, § 9 Abs 9

Eine Unternehmensgruppe wird mit dem letzten Tag beendet, an dem noch eigenes Einkommen des Gruppenträgers bzw steuerlich maßgebende Ergebnisse der Gruppenmitglieder dem Gruppenträger wirksam zugerechnet werden können.

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