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Kein "Fremdvergleich" bei Missbrauch durch Domizilges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/483ÖStZB 2010, 711 Heft 24 v. 15.12.2010

BAO § 22

EG: Art 43

1. Die statistische Häufigkeit des Vorkommens einer bestimmten zivilrechtlichen Gestaltung im Wirtschaftsleben allein ist für die Beurteilung dieser Gestaltung als Missbrauch iSd § 22 BAO kein entscheidender Parameter. Gestaltungsmissbrauch bleibt ein solcher auch dann, wenn er von vielen StPfl in gleicher oder ähnlicher Weise betrieben wird. Nicht die Übereinstimmung einer Vorgangsweise mit den Vor-

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