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Leistungsort bei Leistungen in Form der Organisation des Tausches von Teilnutzungsrechten an Ferienwohnungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2010/458ÖStZB 2010, 657 Heft 22 v. 15.11.2010

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 9 Abs 2

1. Die Tätigkeit des im UK ansässigen Unternehmers besteht in einem Tauschprogramm, welches den Tausch von Teilnutzungsrechten an in Spanien und in anderen Mitgliedstaaten gelegenen Ferienwohnungen auf Wochenbasis ermöglicht. Personen, die Inhaber von Teilnutzungsrechten an einer Ferienanlage sind, können Mitglied bei diesem Programm werden, wodurch sie ihre Nutzungsrechte in einen Pool von teilzeitlich genutzten Immobilien einbringen und die von anderen Mitgliedern eingebrachten Nutzungsrechte zugeteilt erhalten. Mitglieder zahlen ein Beitrittsentgelt sowie Mitgliedsbeiträge und zudem bei Beantragung jedes einzelnen Tauschs ein Tauschentgelt; für alle diese Arten der Gegenleistung besteht der Zusammenhang mit einem Grundstück iSd Art 9 Abs 2 Buchst a der Sechsten RL (Grundstücksort als Leistungsort). Für die Mitglieder wären Beitrittsentgelt und Mitliedsbeitrag nämlich nutzlos, hätten sie nicht die Absicht, ihr Recht mit anderen Mitgliedern zu tauschen.

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