MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 9 Abs 2, Art 17 Abs 3
1. Mit der RL 1999/59/EG sind Telekommunikationsdienstleistungen in Art 9 Abs 2 Buchst e der Sechsten RL (Ort der Leistungserbringung bei Katalogleistungen) aufgenommen worden. Hinsichtlich des Ortes der Leistungserbringung durfte Italien allerdings - aufgrund einer Ermächtigung durch den Rat - bereits ab 1997 Telekommunikationsdienstleistungen als Katalogleistungen behandeln.