PSG §§ 1, 5
EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 7, § 93 Abs 2 Z 1 lit d
Eine entsprechende "stiftungsgemäße Verwertung" setzt voraus, dass die Stiftung als Eigentümerin auch über die Nutzung verfügen kann. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ihr entsprechende Nutzungsrechte, also unbeschränktes Eigentum, auch tatsächlich übertragen wurden, was wiederum einen Nutzungsvorbehalt anlässlich der Übertragung der Liegenschaften an die Stiftung ausschließt.