EStG 1988: § 18 Abs 3 Z 2
EG: Art 39
Die Beschränkung der Abziehbarkeit von Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten als Sonderausgaben auf die "inländische gesetzliche Pensionsversicherung" steht beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 18 Abs 3 Z 2 EStG 1988 der AN-Freizügigkeit iSd Art. 39 EG, die auch in Bezug auf die Schweiz anwendbar ist, entgegen. Für die Beurteilung, ob eine freiwillige Eintrittsleistung in eine Luzerner Pensionskasse als Sonderausgaben in Österreich absetzbar ist, ist die Vergleichbarkeit der Pensionssysteme zu prüfen und zu beurteilen, ob die freiwillige Eintrittsleistung in die Luzerner Pensionskasse einem Nachkauf von Versicherungszeiten iSd § 18 Abs 3 Z 2 EStG 1988 entspricht.