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Haftung des Verpächters für die VergnügungsSt-Schuld des ehemaligen Pächters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/330ÖStZB 2010, 496 Heft 17 v. 3.9.2010

Wr VGSG: § 13

Der Verpächter eines Lokals haftet auch dann für die VergnügungsSt-Schuld des Pächters, wenn das Pachtverhältnis durch Räumungsvergleich bereits aufgelöst, aber bis zur vereinbarten Räumung ein Benützungsentgelt bezahlt und der vergnügungssteuerpflichtige Betrieb weiter betrieben wurde.

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