Wr VGSG: §§ 1, 6, 13
1. Beziehen sich bei einem Apparat bzw dem zu beurteilenden Spielprogramm, mit dem auf einem Monitor Hunderennen gezeigt werden, wobei die Spieler keinen Einfluss darauf haben, welche Rennen gezeigt werden, die Hunderennen nicht auf ein bestimmtes, in der Zukunft liegendes Ereignis (mit ungewissem Ausgang), liegt keine Wette vor.