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NoVA-Pflicht von bloß kraftfahrrechtlich als Lkw typisierten Kfz der Marke Dodge RAM 1500 und Durango

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/307ÖStZB 2010, 464 Heft 15 und 16 v. 4.8.2010

NoVAG § 2 Z 2

KN: Pos 8703, 8704

Weisen Kfz der Marke Dodge RAM 1500 und Durango zwei Sitzreihen und zwei verglaste hintere Seitenfenster auf, wobei in zwei Fällen auch nur eine Gitterwand zwischen dem Fahrgastraum und dem Laderaum besteht, und sprechen auch weitere Merkmale ("wie sichtbare Sicherheitsgurte und andere Merkmale einer Komfortausstattung") für eine Subsumtion unter die Position 8703 KN besteht für diese Fahrzeuge NoVA-Pflicht.

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