vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ort der Leistungserbringung bei Werbeleistungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2010/308ÖStZB 2010, 466 Heft 15 und 16 v. 4.8.2010

Mehrwertsteuer

Sechste RL 77/388/EWG : Art 9

1.1. Nach Art 9 Abs 2 Buchst e der Sechsten RL ist Ort von Leistungen auf dem Gebiet der Werbung, die an außerhalb der Gemeinschaft ansässige Empfänger oder an innerhalb der Gemeinschaft, jedoch außerhalb des Landes des Dienstleistenden ansässige Unternehmer erbracht werden, der Ort, an dem der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung (bzw seinen Wohnort) hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte