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Die neue Kryptowährungsverordnung (Wild/Luka, SWK 36/2022, S. 1370)

Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2\Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/110ÖStZ 2023, 130 Heft 5 v. 10.3.2023

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurden ua die Besteuerung von Kryptowährungen neu geregelt und Einkünfte aus Kryptowährungen in die Kapitalertragsteuer einbezogen. Dadurch seien inländische Schuldner und inländische Dienstleister ab 2024 verpflichtet, für Einkünfte aus Kryptowährungen einen KESt-Abzug vorzunehmen. Die Kryptowährungsverordnung solle die nähere Vorgangsweise zur Ermittlung der Steuerdaten auf Basis der Angaben des Steuerpflichtigen festlegen. Die Autorinnen erläutern die einzelnen Regelungen der neuen Verordnung.

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