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Ertragsteuerliche Konsequenzen bei partieller Durchführung von baren Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG (Holzer/Stückler, ÖStZ 2022/689, S. 697)

Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2\Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/111ÖStZ 2023, 130 Heft 5 v. 10.3.2023

Bei baren Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG könne es in der Praxis zu Problemen kommen, wenn die im Rückwirkungszeitraum tatsächlich getätigte Entnahme von dem ausgewiesenen Passivposten in der Einbringungsbilanz abweichten. Der Beitrag widmet sich den unterschiedlichen Fallkonstellationen, die dabei entstehen können.

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