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Bilanzberichtigung bei unrichtiger Mehr-Weniger-Rechnung (Hofmann, RdW 2022/704, S. 872)

Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2\Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/109ÖStZ 2023, 130 Heft 5 v. 10.3.2023

Mit Erkenntnis vom 22. 9. 2021 habe der VwGH im Ergebnis ausgesagt, dass eine unrichtige Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) zu einer unternehmensrechtlichen Firmenwertabschreibung nicht zwingend zu einer fehlerhaften Steuerbilanz führe und daher ein Zuschlag gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG ausgeschlossen sei. Mit dem Beitrag sollen einerseits die Aussagen des VwGH kritisch hinterfragt und anderseits soll eine alternative Sichtweise dargelegt werden.

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