Kürzlich wurde die Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht. Diese sehe Regelungen zum Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen iZm der Zinsschranke bei Umgründungen vor. Die Verordnung baue dabei auf die für Verlustvorträge geltenden Regelungen auf. Im Rahmen der Begutachtung seien noch einige Vereinfachungen vorgesehen.