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Die Verkürzung einer Siebentelverteilung durch Gegenverrechnung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 TS 3 KStG (Bernscherer/Kormesser, SWK 16/2022, S. 711)

Artikelrundschau Juni 2022Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/475ÖStZ 2022, 477 Heft 15 und 16 v. 5.8.2022

Stille Reserven aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Ausscheiden einer Beteiligung könnten auf Antrag mit im selben Jahr zu laufen beginnenden Siebentelverteilungen aus anderen Beteiligungen gegenverrechnet werden. Der Gesetzgeber lasse offen, wie diese Gegenverrechnung konkret zu erfolgen habe. Da es diesbezüglich keine Judikatur gäbe und die Meinungen in der Literatur unterschiedlich ausfallen, beleuchten die Autoren diese Thematik näher und liefern ein Auslegungsergebnis zur konkreten Anwendung.

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