Die Personalverrechnung sei durch vielfältige Befreiungen und Begünstigungen im Bereich der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge gekennzeichnet. Im Zuge des StRefG 2015/2016 sei eine tw Angleichung des Katalogs der nicht-steuerpflichtigen Bezüge in §§ 3 und 26 EStG an jenen der Beitragsbefreiungen des § 49 Abs 3 ASVG vorgenommen worden. Weitere Harmonisierungsschritte seien seither nicht gesetzt worden. Zuletzt seien durch die lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung neue Abweichungen hinzugetreten. Der Beitrag will einen Überblick über die aktuelle Situation geben.