Der VwGH habe grundsätzliche Aussagen zur Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Grundstücksübertragungen in der Einkommensteuer basierend auf einem Fall der vorweggenommenen Erbfolge getroffen. Seither werde das Erkenntnis im Schrifttum diskutiert. Die Verwaltungspraxis werde sich daran auszurichten haben. Schlager beleuchtet einige Praxisfragen.