Gemäß der EU-Notifizierungsrichtlinie seien die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Kommission über jeden Entwurf einer sog technischen (auch online-spezifischen) Vorschrift im Voraus zu unterrichten. Der Beitrag untersucht die Tücken, die sich im Rahmen des Notifizierungsverfahrens iZm mitgliedstaatlichen Änderungsgesetzen zu Erlaubnisvorbehalten ergeben, und stelle diese anlässlich einer aktuellen Entscheidung des OGH am Beispiel des glücksspielrechtlichen Konzessionssystems dar.