Die Autoren stellen mögliche Auswirkungen auf die Berechnung der Luxustangente dar, welcher sich durch den möglichen Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen sowie einen daran anknüpfenden Aufwandseigenverbrauch, wenn die Brutto-Anschaffungskosten über 40.000 € liegen, ergeben könnten. Weiters gehen sie darauf ein, wie im Leasing-Fall bei Elektrofahrzeugen der Aktivposten zu berechnen ist und welche Auswirkungen sich aus steuerfreien Förderungen ergeben.