Österr Unternehmen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in die begleitende Kontrolle als eine alternative Form der Betriebsprüfung zu wechseln. Die Autorin erörtert überblicksweise die zur Vorbereitung und Einbringung des Antrags erforderlichen Maßnahmen.