Erst kürzlich habe das BFG entschieden, dass die Einbringung einer Beschwerde mittels E-Mails nicht möglich sei. Ein E-Mail sei rechtlich von keinerlei Relevanz und müsse von der Abgabenbehörde weder beantwortet noch behandelt werden. Die Autoren widmen sich der Bedeutung von E-Mails im Abgabenver-
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