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Zur Teilnichtigkeit eines Ausschüttungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen § 235 UGB (Thelen, RWZ 2019/77, S. 361)

Artikelrundschau November 2019Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/60ÖStZ 2020, 51 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

§ 235 UGB sehe zum Schutz der Gläubiger einer Kapitalgesellschaft ein Verbot der Ausschüttung im Zusammenhang mit Umgründungen bzw aus latenten Steuern vor. Erfolge entgegen diesem Verbot bei einer GmbH dennoch eine Ausschüttung gesperrter Beträge, so stelle sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des der Ausschüttung zugrunde liegenden Gewinnausschüttungsbeschlusses, also insb die Frage, ob dieser Beschluss gesamt- oder (bloß) teilnichtig sei. Erfasse die Mangelhaftigkeit des Beschlusses den gesamten Beschluss (Totalnichtigkeit), so wäre die gesamte Ausschüttung des Gewinns rechtswidrig erfolgt.

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