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EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 Neuerungen im FinStrG (Seilern-Aspang, taxlex 11/2019, S. 328)

Artikelrundschau November 2019(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/29ÖStZ 2020, 48 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

Das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 normiere einerseits in § 40 FinStrG einen neuen Tatbestand für schwerwiegende Verstöße gegen das Mehrwertsteuersystem, den "grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug". Andererseits werde für 100.000 € übersteigende Wertbeträge die Freiheitsstrafen von zwei auf vier Jahre erhöht. Schließlich würde das Finanzvergehen für die Verletzung von Verpflichtungen iZm dem Register für wirtschaftliche Eigentümer angepasst. Damit seien die Vorgaben der EU umgesetzt worden. Zusätzlich sei die gewerbsmäßige Tatbegehung als Qualifikation gestrichen worden, aber als Erschwerungsgrund bei der Strafbemessung berücksichtigt, und seien die Wertgrenzen für den Abgabenbetrug angepasst sowie die Strafbarkeitsschwelle im FinStrG auf grobe Fahrlässigkeit angehoben worden.

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