Im Bereich der Umsatzsteuer wurden mit dem StRefG 2020 die auf EU-Recht beruhenden sogenannten Quick Fixes umgesetzt. Darüber hinaus gäbe es aber auch weitere weitgehende Änderungen, wie zB den ermäßigten Steuersatz auf elektronische Publikationen, die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze und die Ausweitung der Vorsteuerabzugsberechtigung auf unternehmerisch genutzte E-Bikes.