Nicht die sachliche Richtigkeit des Grundlagenbescheids bzw die dort ausgewiesene korrekte Höhe des Abgabenbetrags, sondern der formelle Bestand einer Abgabenschuld sei eine objektive Voraussetzung für die Säumniszuschlagspflicht.
Nicht die sachliche Richtigkeit des Grundlagenbescheids bzw die dort ausgewiesene korrekte Höhe des Abgabenbetrags, sondern der formelle Bestand einer Abgabenschuld sei eine objektive Voraussetzung für die Säumniszuschlagspflicht.