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Prüfungshandlungen nach Schlussbesprechung? Wann ist eine Außenprüfung abgeschlossen? (Krumpl, taxlex 11/2019, S. 321)

Artikelrundschau November 2019(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/27ÖStZ 2020, 48 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

Immer wieder ergebe sich bei Außenprüfungen, dass nach Abhaltung einer Schlussbesprechung danach noch für den Prüfungszeitraum bisher nicht bekannte Sachverhalte bekannt werden. Strittig dabei sei, ob nach einer Schlussbesprechung noch Prüfungshandlungen gesetzt werden dürften und könnten. Von Bedeutung sei, wann eine "Außenprüfung abgeschlossen" sei. Daran geknüpft seien die Zulässigkeit von Prüfungshandlungen nach der Schlussbesprechung und, nach einem jüngsten BFG-Beschluss, auch der Fristenlauf für eine Rechtmittelfristverlängerung. Den Argumenten des BFG werden in diesem Beitrag bisher in der gängigen Literatur kaum bis gar nicht beachtete, bereits vor dem BFG-Beschluss ergangene UFS-Entscheidungen gegenübergestellt, welche sich bereits mit der gestellten Frage auseinandersetzten.

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