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Das "Aus" des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens in § 17 EStG (Eversloh, RdW 2019/572, S. 725)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/818ÖStZ 2019, 645 Heft 23 v. 6.12.2019

Lange waren Gesellschafterdarlehen eine bewährte Form zur Finanzierung von Kapitalgesellschaften. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mittlerweile in mehreren Urteilen judiziert, dass im Rahmen der Einkünfte des § 17 EStG aus gesellschaftlichen Gründen gewährte Gesellschafterdarlehen nicht immer zu nachträglichen Anschaffungskosten führen, und dabei den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten konkretisiert. Die Finanzverwaltung wendet die vom BFH entwickelten Grundsätze im Schreiben vom 5. 4. 2019 an. Der Gesetzgeber habe im Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) den Begriff der Veräußerung negativ präzisiert und zudem die Einführung eines neuen § 17 Abs 2a EStG-E vorgesehen, in dem ua der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten definiert wird.

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