Das EU-Meldepflichtgesetz ist die ö Umsetzung der DAC 6 und lege eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie deren EU-weiten automatischen Informationsaustausch fest. Die Pflicht zur Meldung obliege primär dem Berater. Sei kein Berater vorhanden oder unterliege dieser einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, gehe die
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