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Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von BEPS - Neuerungen durch Art 10 MLI für ausländische Gesellschaften mit Drittstaatsbetriebsstätten und österreichischen passiven Einkünften

Internationales SteuerrechtDr. Elisabeth Pamperl**Die Autorin dankt DDr. Patrick Weninger, LL.M. und Mag. Herbert Kovar für wertvolle Anmerkungen.ÖStZ 2018/76ÖStZ 2018, 33 Heft 1 und 2 v. 24.1.2018

Durch Art 10 MLI soll eine Quellensteuerentlastung verhindert werden, wenn passive Einkünfte von einer in einem Niedrigsteuerland gelegenen Betriebsstätte bezogen werden. In ÖStZ 2017/594 gibt Siller einen allgemeinen Überblick über den Anwendungsbereich und Zweifelsfragen bei der Auslegung dieser Bestimmung. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit konkreten Auswirkungen der geplanten Übernahme von Art 10 MLI in österreichische DBA im Falle einer ausländischen Gesellschaft, die eine Betriebsstätte in einem Drittstaat unterhält und passive Einkünfte aus österreichischen Quellen bezieht.

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