Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL bringe weitreichende Änderungen für Wirtschaftstreuhänder mit sich. So werde der risikobasierte Ansatz ausgeweitet und der Anwendungsbereich der verstärkten Sorgfaltsplichten für politisch exponierte Personen auch auf inländische Personen erweitert. Die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention solle zudem durch anlassbezogene Prüfungen durch eigens zu bestellende Experten sichergestellt werden.