Mit seinem Erk v 3. 3. 2017 hat der VfGH zur bereits außer Kraft getretenen Be-
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stimmung des § 30 Abs 3 EStG idF BGBl I 2014/105 Stellung genommen und die Verfassungskonformität der Regelung zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Grundstücken überprüft. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass die pauschale Berücksichtigung eines Inflationsabschlags gegen den Gleichheitssatz verstößt und somit als verfassungswidrig aufzuheben ist. Aufgrund der Änderung durch das StRefG 2015/16 ist der Abzug eines Inflationsabschlags für künftige Immobilienverkäufe nicht mehr möglich. Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Auswirkungen die Aufhebung der Bestimmung auf bereits (vor dem 1. 1. 2016) getätigte Immobilienverkäufe hat.