Dass Grundstücksveräußerungen aus dem hoheitlichen Bereich seit dem 1. 4. 2012 steuerpflichtig seien, sei weithin bekannt. Es können aber auch Verschiebungen von Grundstücken innerhalb der Gemeinde zu einer Steuerpflicht führen. Werden mehrere Grundstücksveräußerungen in einem Jahr durchgeführt, kann die Veranlagungsoption Vorteile bringen.