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Ergebnisse einer Betriebsprüfung im Liquidationszeitraum und Abwicklungsgewinn (Novosel, SWK 33/2017, S. 1380)

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2018/55ÖStZ 2018, 30 Heft 1 und 2 v. 24.1.2018

Für die Ermittlung des Liquidationsgewinns sei das Liquidationsendvermögen dem Liquidationsanfangsvermögen gegenüberzustellen. Das Anfangsvermögen sei um Ausschüttungen von Gewinnen aus Jahren vor Eintritt in die Liquidation zu kürzen. Auf Ebene der Muttergesellschaft sei hinsichtlich der Einordnung der Einkünfte als Dividendenausschüttungen oder Veräußerungsgewinn zu differenzieren. Hierfür sei maßgeblich, ob die ausgekehrten Gewinne bereits vor der Liquidation bestanden haben.

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