Für die Ermittlung des Gewinns könne der Bundesminister für Finanzen mit VO Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufstellen. Die Pauschalierungsverordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende habe die Entwicklung des § 17 EStG nicht mitgemacht, entspreche seit 2004 nicht mehr der geltenden Gesetzeslage und sei daher gesetzeswidrig.