Der Vollzug von Online-Glücksspiel beschäftige bereits seit Längerem Behörden und Gerichte. Strittig sei, ob und bejahendenfalls wie das in § 57 Abs 2 GSpG enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Teilnahme vom Inland aus" ermittelt werden könne. Das BFG habe das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals kürzlich mittels Indizienbeweises festgestellt. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie hoch der Überzeugungsgrad vom Vorliegen einer Tatsache sein muss, um diese gem § 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen zu dürfen.