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Anteilsbegriff und eigene Anteile im GrEStG (Kirchmayr/Denk,taxlex 11/2017, S.331)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG; GSpG;Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2018/46ÖStZ 2018, 29 Heft 1 und 2 v. 24.1.2018

Würden mindestens 95 % aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft erworben, liege eine Anteilsvereinigung gem § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG vor. Hierbei sei fraglich, ob eigene Anteile zu "allen Anteilen" zählten und daher bei der Berechnung der 95 %-Grenze einzubeziehen seien. Nach der in Ö hM würden eigene Anteile der Gesellschaft zugerechnet: Daher solle keine Anteilsvereinigung verwirklicht werden, wenn die Gesellschaft eigene Anteile im Ausmaß von mehr als 5 % hält und der Erwerber die übrigen Anteile erwerbe. Dagegen blenden die deutsche Lehre und Rsp eigene Anteile bei der Berechnung der 95 %-Grenze aus. Der Beitrag untersucht zunächst den Anteilsbegriff des § 1 Abs 3 GrEStG und widmet sich anschließend der Frage, ob auch eigene Anteile diesen Anteilsbegriff erfüllen können.

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