Die Welt im Umsatzsteuer-Binnenmarkt könnte sehr einfach sein: Der Lieferant fakturiere nach dem Ursprungslandprinzip die Steuer jenes Landes, in dem die Lieferung beginne, unabhängig davon, ob der Abnehmer privater Letztverbraucher oder Unternehmer sei, und unabhängig davon, ob der Verbrauch im Lieferstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU erfolge. Dies seien auch die Ziele an der Wiege des Umsatzsteuer-Binnenmarkts gewesen.