Mit IFRS 15 werde die Umsatzerfassung in der internationalen Rechnungslegung komplett neu geregelt. Der Standard sei im September 2016 von der Europäischen Union übernommen worden und ab 1. 1. 2018 verpflichtend anzuwenden. Damit seien auch neue Bestimmungen zur Bilanzierung von Optionen und Garantien zu beachten.